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Wer sich die Vorderpfoten seines Vierbeiners einmal genau ansieht wird feststellen, dass an der Seite noch eine fünfter Kralle- das fünfte Glied der Pfote - gewachsen ist. Diese Kralle wird an den Vorderläufen als Daumenkralle und an den Hinterläufen als Wolfskralle oder Afterkralle bezeichnet, allerdings hat sie mit einem Wolf nichts zu tun, da er die Kralle überhaupt nicht hat. Jeder Hund hat am Vorderlauf eine fünfte Kralle, sie fällt in der Regel überhaupt nicht auf. Anders sieht es mit der Wolfskralle an den Hinterläufen aus, sie hat noch lange nicht jeder Hund. Doch gehäuft trifft sie bei Hütehunden auf, wozu auch der Border Collie zählt.
Die Wolfskralle bereitet an den Hinterläufen immer mal Probleme, da Hunde gerne mit diesen irgendwo hängenbleiben und es tief eingerissene Wunden gibt, die heftig bluten. So mancher Züchter oder Hundehalter kommt daher auf die glorreiche Idee, die Wolfskralle im Welpenalter einfach zu ziehen, bzw operativ zu entfernen. Nicht nur, dass dies nach dem Tierschutzgesetz verboten ist (§6 Abs. 1), wäre das ungefähr so, als würde man dem Menschen einfach den Daumen oder den Zeh amputieren, weil er scheinbar nicht gebraucht wird. In der Regel stört die Kralle überhaupt nicht, sie muss nur regelmäßig geschnitten werden, da sie sich im Gegensatz zu den restlichen Krallen nicht beim Laufen abnutzen kann. Die meisten Probleme - wie hängen bleiben oder einwachsen in das Hundebein - entstehen nur, weil die Kralle nicht regelmäßig gekürzt wird.
Viele Hundebesitzer vertreten die Auffassung, dass die Wolfskralle keine Funktion erfüllt und daher amputiert werden könne. Amputiert trifft es auf den Punkt, denn es handelt sich nicht nur um die Kralle, die entfernt wird, sondern um den Daumen als solches; das komplette Organ wird wegoperiert. Bestenfalls wegoperiert, denn es gibt immer noch Züchter, die VERBOTENERWEISE einem wenige Tage alten Saugwelpen den Daumen einfach abknipsen und zwar ohne Narkose. Nicht nur, dass kein Züchter sehen kann, was er genau abtrennt und wo die Verletzungen entstehen, er garantiert quasi, dass der Welpe schon ein Schmerztrauma erleidet, bevor er überhaupt irgend etwas anderes wahrnimmt.
Nun stellt sich die Frage, ob der Daumen überhaupt einen Nutzen hat. Hier sollte man einfach mal wenige Wochen alte Welpen beobachten, die eine Kaustange bekommen. Rein instinkiv halten sie die Knabberstange nicht nur mit vier Laufzehen der Vorderpfote fest, sondern das begehrte Knabberzeug wird auch mit dem Daumen - sprich der fünften Kralle - arretiert. Und der Daumen an der Hinterpfote, wozu ist er da? Interesssanterweise besitzen gerade schnelle und wendige Hunderassen, wie Hütehunde oder Windhunde sehr oft die fünfte Kralle. Inzwischen kristallisiert sich immer mehr heraus, dass die Wolfskralle das sichere Rennen begünstigt. Wird sie entfernt, wird das komplette Gelenk instabil, was langfristig zu Problemen führen kann, aber nicht muss. Hierzu zählen auch Spätfolgen wie Arthrose, Schmerzen durch Vernarbung und emontionale Handicaps, die bei einem Welpen noch gar nicht abzusehen sind.
Wer auf Nummer sicher gehen möchte, kauft einen Welpen, der nicht amputiert ist, falls sich später gravierende Probleme einstellen - die übrigens im Verhältnis eher selten sind - kann immer noch mit einem Tierarzt das weitere Vorgehen abgestimmt werden.
Natürlich kann der Tierarzt die Wolfskralle auch entfernen, das wird er aber nur tun, wenn sich der Hund extrem verletzt hat, oder die Kralle nicht richtig angewachsen ist. Manchmal kommt es auch vor, dass ein Border-Collie regelmäßig an dieser Kralle leckt, oder sogar daran kaut, das verursacht immer wieder Entzündungen, auch hier kann nach Absprache mit dem Tierarzt über eine Entfernung der Daumenkralle nachgedacht werden.
Da die Wolftskralle am Hinterlauf an der Innenseite wächst, verletzen sich manche Border Collies immer wieder beim Laufen, da sich die Wolfskrallen des linken und des rechten Hinterlaufs miteinander verhaken. Um dem Schmerz zu entgehen, entwickelt der Border Collie eine Schonhaltung und läuft mit gespreizten Beinen. Diese Laufhaltung wirkt sich negativ auf die Knochenstellung aus - Arthrose kann entstehen. Auch in solch einem Fall sollte die Wolfskralle entfernt werden - wenn sich durch Kürzung der Kralle keine Besserung einstellt.
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